Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die LokShift-Anwendung.
Stand: 3. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der LokShift-Anwendung (nachfolgend „App" oder „Anwendung") durch berechtigte Mitarbeiter und Disponenten der Kundenorganisation, mit der ein gültiger Lizenzvertrag besteht.
§ 2 Berechtigung
Der Zugang zur App ist nur über eine durch den Arbeitgeber bereitgestellte Einladung möglich. Das Konto darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Pflichten des Nutzers
- Anmeldedaten sind vertraulich zu behandeln.
- Erfasste Zeiten müssen der tatsächlichen Arbeitsleistung entsprechen.
- Standortdaten dürfen nicht manipuliert werden.
- Chat-Funktionen sind ausschließlich für dienstliche Kommunikation zu nutzen.
- Belästigungen, Diskriminierung oder rechtswidrige Inhalte sind untersagt.
§ 4 Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um eine Verfügbarkeit von 99 %. Wartungsfenster werden rechtzeitig angekündigt. Ein dauerhaft störungsfreier Betrieb wird nicht zugesichert.
§ 5 Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der Datenschutzerklärung sowie eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und der Rhein Maas Rail GmbH.
§ 6 Haftung
Wir haften nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — ausgeschlossen.
§ 7 Beendigung
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses wird das Konto vom Arbeitgeber deaktiviert. Persönliche Daten werden gemäß Datenschutzerklärung gespeichert oder gelöscht.
§ 8 Änderungen
Wir behalten uns vor, diese Bedingungen anzupassen. Änderungen werden in der App angekündigt; die fortgesetzte Nutzung gilt als Zustimmung.
§ 9 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Aachen, sofern der Nutzer Kaufmann ist.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.